FFP2-Maskenpflicht

ab 01. Oktober: FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen

Das neue Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 01.10.2022 und beinhaltet die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske beim Betreten einer Arztpraxis. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.

Im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ist alternativ das Tragen einer medizinischen Maske ("OP-Maske") möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.